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Initiative «Kein flächendeckendes Tempo 30» (gegenteilige Fakten)

27. Juni 2022 – Stadtrat will gegenteilige Fakten schaffen Am 8. Juni 2022 wurde von der Die Mitte und der EDU die Initiative «Freie Fahrt für den Bus – Kein flächendeckendes Tempo 30» mit über 1’700 Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat aber legt keine Denkpause ein, sondern lanciert mit Vollgas Tempo 30 auf Busrouten. Dies führt zu substanziellen Nachteilen für den Bus und zu deutlichen Mehrkosten.

Die Mitte Stadt Winterthur hat zusammen mit der EDU Winterthur und Umgebung am 8. Juni 2022 die Initiative «Freie Fahrt für den Bus – Kein flächendeckendes Tempo 30» eingereicht. Nur zwei Wochen später beschliesst der Stadtrat in fünf Verkehrsanordnungen flächendeckendes Tempo 30 rund um die Altstadt. Vom Perimeter betroffen sind diverse Busrouten, wie zum Beispiel Abschnitte von Technikum-, Tösstal- und St. Gallerstrasse.
Nach Einreichung der Initiative hätten wir vom Stadtrat erwartet, dass er bezüglich der Umsetzung von flächendeckendem Tempo 30 eine Denkpause einlegt und zuerst den Entscheid der Bevölkerung abwartet. Tempo 30 führt zu längeren Fahrzeiten für den Bus. Soll dies mit zusätzlichen Bussen ausgeglichen werden, führt dies zu Mehrkosten für die zusätzlichen Busse und das Personal. Deren Finanzierung ist aber weder geklärt noch gesichert. Mit der Initiative «Freie Fahrt für den Bus» wollte Die Mitte Stadt Winterthur diesen politischen Prozess in Gang setzen.
Die Initianten werden jetzt erst recht für ein positives Resultat in der Volksabstimmung kämpfen und das Ergreifen von Rekursen auf die Verkehrsanordnungen prüfen. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass regelmässige Nutzerinnen und Nutzer des ÖV Rekurse gegen diese Verkehrsanordnungen ergreifen werden.

Initiativtext «Freie Fahrt für den Bus – Kein flächendeckendes Tempo 30»:
1. Auf Staats- und Kommunalstrassen in der Stadt Winterthur, auf denen Ortsbusse und/oder regionale Kurse des öffentlichen Verkehrs im Linienverkehr fahrplanmässig verkehren, wird eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens Tempo 50 festgelegt und signalisiert.
2. Von der Regelung unter Ziffer 1 ausgenommen sind Strassen, auf denen am 31.12.2021 eine tiefere Höchstgeschwindigkeit signalisiert ist.