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Stimmrechtsrekurs

7. September 2021 – zur Abstimmung betreffend «Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund»

Die Ausführungen zur Abstimmung vom 26. September 2021 über die drei Verordnungen («Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (VgP)», «Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone (PBZ)» und «Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkieren, NPV)» sind mangelhaft und irreführend. Die Mitte Stadt Winterthur beantragt deshalb beim Bezirksrat mittels Stimmrechtsrekurs, dass die Abstimmung über diese drei Verordnungen am 26. September zu untersagen sei. Weiter wird beantragt, dass der Stadtrat eine neue Abstimmung anzusetzen habe. Die beanstandeten Punkte in den Abstimmungsunterlagen seien dabei zu korrigieren.
Gemäss Abstimmungsunterlagen sei eines der Ziele der neuen Verordnung die Einführung eines digitalen Parkkartenportals für den Bezug von Parkkarten und die Barzahlung von Gebühren. In den Ratsdebatten vom 19. April und 17. Mai 2021 wurden die Verordnungen allerdings nicht als nötige Rechtsgrundlage für die Einführung eines digitalen Parkkartenportals erwähnt. Auf wiederholte Anträge der FDP, welche das Inkrafttreten der Verordnungen von einem digitalen Parkkartenportal verlangten, wurde vom Stadtrat argumentiert, dass ein solches Portal mit einem separaten Stadtratsantrag eingeführt werde. Der entsprechende Antrag wurde vom Grossen Gemeinderat am 28. Juni 2021 bewilligt. Auch da war keine Rede davon, dass die drei Verordnungen eine nötige Rechtsgrundlage für das digitale Parkkartenportal darstellen würden.
Des Weiteren sind wichtige Argumente der Referendumsfraktionen (FDP, SVP und Mitte/EDU) im erläuternden Bericht nicht aufgeführt. So wird bezüglich Neuhegi zwar die Kritik wiedergegeben, welche besagt, dass Neuhegi als Quartierzone und nicht als Zentrumszone gelten solle. Nicht erwähnt wird jedoch die Kritik an der Grösse der Zentrumszone im Osten. Ebenfalls nicht erwähnt wird im Bericht, dass gemäss der neuen VgP auch motorisierte Zweiräder (also Töff, Roller und E-Bike) gebührenpflichtig werden. Auch nicht erwähnt wird, dass letzteres von den Referendumsfraktionen stark kritisiert wurde.
Zusammengefasst muss der erläuternde Bericht im Abstimmungsbüchlein als unausgewogen und irreführend für die Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger betrachtet werden. Deshalb ist die Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechend korrigierten Unterlagen durchzuführen.